

Oyster Barn sleeps two
- Ferienhaus
- 1 Ferienhaus
Mit kostenlosem WLAN und Gartenblick, ist die Unterkunft Oyster Barn sleeps two gelegen in Roughton. 12 km von Blickling Hall entfernt gelegen bietet die Unterkunft einen Garten und einen kostenlosen Privatparkplatz.
Dieses Ferienhaus bietet 1 Schlafzimmer, einen Flachbild-TV mit Satellitenkanälen, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche. In diesem Ferienhaus werden Handtücher und Bettwäsche angeboten.
Cromer Pier liegt 5,7 km von der Unterkunft Oyster Barn sleeps two entfernt, während Themenpark BeWILDerwood 25 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Norwich, 27 km von der Unterkunft Oyster Barn sleeps two entfernt.
Ausstattung
- Parken (gratis)
- Garten
- Durchgängiges Rauchverbot
- Haustiere gestattet
Ferienhaus für Ihren Aufenthalt


Haus mit 1 Schlafzimmer
Ferienhaus
- 1 Schlafzimmer & 1 Badezimmer
- 140 m²
- Privates Badezimmer
- Erdgeschoss
- Eigene Küche
- Gartenblick
- Eigener Eingang
- Flachbild-TV
Ausstattung
Außenbereich & Ausblick
- Garten
Parken
- Parkplatz
- Parken (gratis)
- Parken vor Ort
- Privatparkplatz
Verschiedenes
- Nichtraucherzimmer
- Durchgängiges Rauchverbot
Internet
- Internet
- WLAN
- Kostenloses WLAN
Allgemein
- Haustiere gestattet
Gesprochene Sprachen
- Englisch
Bedingungen
Anreise
15:00 - 00:00
Abreise
Bis 11:00
Zahlungsmöglichkeiten vor Ort
Barzahlung
Zahlung für Ihre Reservierung
Sie zahlen online, während der Reservierung oder später
Haustiere
Haustiere sind erlaubt. Möglicherweise fallen Gebühren an.
Altersbeschränkungen
Das Mindestalter für den Check-in beträgt 18 Jahre.
Kinder & Zustellbetten
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Einzelheiten zu Kindern und Zustellbetten finden Sie in den Zimmerinformationen.
Kaution
Keine Kaution erforderlich
Wichtige Informationen
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Standort
Grove Barn, chapel road entrance, NR11 8QP Roughton, Vereinigtes Königreich